Informatik 5. Klasse
Mit großem Interessen bauen unsere 5. Klässler derzeit Computer auseinander und lernen die einzelnen Komponenten näher kennen.
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Änderungen der Maskenpflicht und Ausweitung der Teststrategie
Ab Montag, 8. November, gilt an den Schulen auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.
ACHTUNG: Damit besteht bis auf Weiteres an allen Schulen in Bayern auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt in den genannten Zeiträumen für alle geschlossenen Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude (z. B. Gänge und Treppenhäuser) und die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung.
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5, Lehrkräfte und sonstige Personen, die an der Schule anwesend sind, müssen dabei wie bisher eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) tragen, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 reicht eine sog. „Alltags-“ bzw. Communitymaske aus, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich (siehe dazu auch die FAQ „Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske?“)
- Künftig werden auch die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse intensiviert. Ab dem Tag, an dem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen eine Woche lang an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden oder vorliegen. Diese Regelung gilt an allen Schularten und jeweils für die ganze Klasse, der die infizierte Schülerin bzw. der infizierte Schüler angehört. Wo nicht im Klassenverband, sondern im Kurssystem unterrichtet wird (insbes. in der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums) gilt die Intensivierung der Testungen jeweils für den gesamten Jahrgang.
Konkret bedeutet das:- An Schulen, an denen Selbsttests stattfinden, wird eine Woche lang an jedem Unterrichtstag per Selbsttest getestet.
- An Schulen, an denen PCR-Pooltests durchgeführt werden, wird innerhalb dieser Woche jeweils für alle Schülerinnen und Schüler am Montag zu Unterrichtsbeginn – wenn an diesem Tag kein PCR-Pooltest stattfindet – ein (zusätzlicher) Selbsttest durchgeführt. Es wird zusätzlich empfohlen, an Tag 5 nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Infektionsfall einen Selbsttest in der Klasse durchzuführen, falls an diesem Tag kein PCR-Pooltest vorgesehen ist. Fällt Tag 5 auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Test am nächstfolgenden Schultag nachgeholt, jedoch ebenfalls nur, sofern dann kein PCR-Pooltest vorgesehen ist.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann im Einzelfall die Teilnahme an den intensivierten Testungen auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler sowie zusätzliche Testungen auch für geimpfte oder genesene Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen anordnen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht an den schulischen Testungen teilnehmen, müssen nach einem bestätigten Infektionsfall für die Teilnahme am Präsenzunterricht einen externen Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein. Diese Regelung gilt unabhängig von der Schulart.
(https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html )
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DigitUS-Projekt
Unsere Mittelschule wird im Schuljahr 2021/22 und 2022/23 an einem Forschungsprojekt zum Einsatz digitaler Medien in der Schule teilnehmen.
Für mehr Informationen auf das Bild klicken.
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Schulhund Parker
Parker als Mathelehrer!
Parker dreht am Rad und eine Zahl wird ausgewählt. Die Schüler müssen die Zahl dann mit größer > und kleiner < einordnen.
Wir dürfen vorstellen: Parker - unser Schulhund!
Für weitere Informationen zum Schulhundkonzept bitte auf den Link oder das Bild klicken!
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Vorbereitungsklassen
MS - Vorbereitungsklasse Art. 7a BayEUG
Zum Schuljahr 2012/13 wurde das Angebot der Vorbereitungsklassen als Regelangebot in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 7a BayEUG) aufgenommen.
Die Mittelschule umfasst, soweit ein Mittlere-Reife-Zug oder eine Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses eingerichtet ist, auch eine weitere Jahrgangsstufe (Jahrgangsstufe 10). In Vorbereitungsklassen werden nach Maßgabe der Schulordnung besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 aufgenommen, die den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erworben haben.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Art. 7a Abs. BayEUG) mit einer Gesamtnote nicht schlechter als 2,5. Darüber hinaus erwarten die meisten Schulen im Fach Englisch im Abschlusszeugnis mindestens die Note 3. Falls dies nicht der Fall sein sollte oder beim Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule das Fach Deutsch als Zweitsprache gewählt wurde, muss in der Regel ein Aufnahmegespräch stattfinden. In diesen Fällen entscheidet die Schulleitung.
Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist. (§ 29 Abs.2 MSO) Altersbegrenzung Der Zugang in die Vorbereitungsklasse muss spätestens im 11. Schulbesuchsjahr erfolgen. Der Bewerber soll dabei nicht älter als 17 Jahre sein.
Unterrichtsorganisation
Es gibt keine verpflichtende Stundentafel für die Vorbereitungsklassen. Die Stundenverteilung orientiert sich über zwei Schuljahre an der Stundentafel sowie den Zielen der Jahrgangsstufe M10. Notengebung In beiden Schuljahren werden Leistungsnachweise verlangt, im ersten Jahr wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Ein Wiederholen ist in den Vorbereitungsklassen nicht vorgesehen.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen an der Abschlussprüfung der Jahrgangsstufe M10 teil. Als Jahresfortgangsnoten zählen einzig die Noten aus dem Jahr der Vorbereitungsklasse 2. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch der Vorbereitungsklasse 2. Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Vorbereitungsklasse 2 wiederholt werden, bedarf dies der Genehmigung der Schulleitung. Der Besuch der Vorbereitungsklasse ist auf drei Jahre begrenzt.
(Quelle)
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