Laden Sie sich <hier> das Dokument herunter und bringen Sie es mit in die Schule, sofern Sie zu dem Personenkreis gehören, der einen Bedarf zur Notbetreuung nachweisen kann. Nähere Infos dazu erfahren Sie unter www.schulamt.info

 

Im Auszug steht dort:

Für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Infrastrukturen arbeiten, ist eine Notfallbetreuung in ihrer üblichen Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung gewährleistet. Dies gilt nur, wenn beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise der oder die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und selbst keine andere Betreuung sicherstellen können.

Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung sowie die Lebensmittelversorgung.

Voraussetzungen für eine Notbetreuung sind:


* Beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende arbeiten in einem der genannten Bereiche arbeiten

* Die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf

* Die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen beziehungsweise seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen.

* Die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist, beziehungsweise 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen.

Betroffene Eltern sollen sich vorab am Montag, 16. März, mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung setzen und die hier angefügte Erklärung ausgefüllt und unterschrieben in die Schule mitbringen.